Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
N&M Digital Vision Ltd.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
N&M Digital Vision Ltd.
[offizielle registrierte Anschrift in Hong Kong]
[Company Registration Number, falls verwendet]
Hong Kong SAR
– nachfolgend „DigitalVision“ –
und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Outbound-Vertrieb, Vertriebsinfrastruktur, Leadgenerierung, Leadrecherche, Kampagnenmanagement, Vertriebsoptimierung,
Telefonakquise, Automatisierung, Beratung, Coaching und damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Unternehmen, juristischen Personen und sonstigen geschäftlich handelnden Auftraggebern.
1.3 Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn DigitalVision ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in einer ausdrücklich getroffenen Zusatzvereinbarung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 DigitalVision erbringt Dienstleistungen zur Entwicklung, Einrichtung, Optimierung und operativen Unterstützung von Outbound-Vertriebssystemen.
2.2 Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
Konzeption und Aufbau von Outbound-Systemen
Definition und Ausarbeitung von Ideal Customer Profiles (ICP)
Zielgruppen- und Marktanalyse
Leadrecherche und Datenaufbereitung
Erstellung und Segmentierung von Leadlisten
Einrichtung von Domains und E-Mail-Postfächern
technische Konfiguration von E-Mail-Infrastruktur
Konfiguration von SPF, DKIM und DMARC
Einrichtung und Betreuung von Warm-up-Prozessen
Entwicklung von E-Mail-Sequenzen und Follow-up-Sequenzen
Entwicklung von Telefonleitfäden
Kampagnenerstellung und Kampagnenmanagement
A/B-Tests und Optimierungsmaßnahmen
Auswertung von Kampagnendaten
Vertriebsberatung und strategische Begleitung
Telefonakquise und Terminierung
Leadqualifizierung
Übergabe warmer Leads und Vertriebschancen
Schulungen
Erstellung von Leitfäden, Vorlagen und Dokumentationen
Einrichtung und Konfiguration externer Software
Bereitstellung oder Nutzung von Kundenportalen und internen Systemen
2.3 Der konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
2.4 Leistungen oder Funktionen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, gelten nicht als geschuldet.
2.5 DigitalVision ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem fachlichem Ermessen zu organisieren, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich verändert wird.
3. Leistungsmodelle und Pakete
DigitalVision bietet insbesondere folgende Leistungsmodelle an:
3.1 Outbound System Setup
Das Setup umfasst – entsprechend dem jeweiligen Angebot – insbesondere die technische und strategische Einrichtung eines Outbound-Vertriebssystems.
Nach Abschluss und Übergabe des Systems obliegt dessen weiterer operativer Betrieb dem Auftraggeber, soweit keine zusätzliche Betreuung durch DigitalVision vereinbart wurde.
Nach der Übergabe vorgenommene Änderungen durch den Auftraggeber, insbesondere an:
Zielgruppen
Versandmengen
Kampagnen
Texten
Domains
DNS-Einstellungen
Postfächern
Softwareeinstellungen
Versandzeiten
Automatisierungen
liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
DigitalVision übernimmt keine Verantwortung für nach der Übergabe durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommene Änderungen oder daraus resultierende Beeinträchtigungen.
3.2 Outbound Growth
Im Rahmen einer laufenden Growth-Betreuung kann DigitalVision insbesondere Zielgruppen weiterentwickeln, Kampagnen erstellen und optimieren, Leadlisten recherchieren, Tests durchführen und Ergebnisse auswerten.
Art, Umfang, Volumen und Laufzeit der Betreuung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
3.3 Outbound Komplett
Im Rahmen einer vollständigen operativen Betreuung kann DigitalVision zusätzlich Aufgaben wie Telefonakquise, Leadqualifizierung, Terminierung, Follow-ups und weitere operative Vertriebsmaßnahmen übernehmen.
Auch hierbei schuldet DigitalVision ausschließlich die vereinbarte Tätigkeit und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4. Vertragsschluss
4.1 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
Unterzeichnung eines Angebots,
digitale Annahme eines Angebots,
ausdrückliche Annahme per E-Mail oder sonstiger Textform,
Annahme über ein von DigitalVision bereitgestelltes System,
oder Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung.
4.2 Das jeweilige Angebot einschließlich der dort festgehaltenen Leistungsbeschreibung, Preise und Laufzeiten wird Bestandteil des Vertrags.
4.3 Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB hat die individuelle Vereinbarung im Angebot Vorrang.
5. Leistungsbeginn und Projektablauf
5.1 Der Leistungsbeginn ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
5.2 Angegebene Zeiträume für Einrichtung, Warm-up, Kampagnenstart oder andere Projektabschnitte stellen Planungswerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Frist vereinbart wurden.
5.3 Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber notwendige Informationen, Freigaben, Zugänge, Inhalte oder Zahlungen nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
5.4 Gleiches gilt für Verzögerungen, die durch externe Plattformen, technische Anbieter, Verifizierungsverfahren oder andere von DigitalVision nicht kontrollierbare Umstände verursacht werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, DigitalVision alle für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Dazu können insbesondere gehören:
Informationen über Produkte und Dienstleistungen
Zielgruppen
Zielmärkte und Länder
Kundenreferenzen
Verkaufsargumente
Ausschlusskriterien
Unternehmensinformationen
E-Mail-Inhalte
Ansprechpartner
erforderliche Zugangsdaten
Freigaben von Kampagnen
Terminverfügbarkeiten
Informationen über regulatorische oder branchenspezifische Anforderungen
6.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
6.4 Der Auftraggeber hat DigitalVision unverzüglich über Umstände zu informieren, die Einfluss auf die geplanten Vertriebsmaßnahmen haben können.
6.5 Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten von DigitalVision.
6.6 Soweit vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden können, bleibt der Vergütungsanspruch von DigitalVision nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bestehen.
7. Freigaben durch den Auftraggeber
7.1 DigitalVision kann für bestimmte Projektbestandteile eine Freigabe durch den Auftraggeber verlangen.
Dies betrifft insbesondere:
Ideal Customer Profile
Zielgruppen
Branchen
Länder und Märkte
Angebote und Produkte
Leadlisten
E-Mail-Sequenzen
Follow-up-Sequenzen
Telefonleitfäden
Absenderinformationen
Kampagnen
Kampagnenstarts
7.2 Freigaben können insbesondere per E-Mail, Kundenportal, Projektmanagementsystem, Nachricht oder sonstiger nachweisbarer Textform erfolgen.
7.3 DigitalVision ist berechtigt, auf eine vom Auftraggeber oder von einer durch ihn autorisierten Person erteilte Freigabe zu vertrauen.
7.4 Nach einer Freigabe vorgenommene wesentliche Änderungswünsche können zusätzlichen Aufwand darstellen und gesondert berechnet werden, sofern sie nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
7.5 DigitalVision bleibt ungeachtet einer Kundenfreigabe für eigene gesetzlich zwingende Pflichten verantwortlich.
8. Outbound-Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen
8.1 DigitalVision erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung der geschäftlichen Vertriebs- und Neukundenkommunikation.
8.2 Soweit DigitalVision Zielgruppen, Kampagnen oder Kommunikationsinhalte entwickelt, erfolgt dies auf Grundlage des vereinbarten Vertriebsziels sowie der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Informationen.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, DigitalVision über besondere gesetzliche, regulatorische, vertragliche oder branchenspezifische Anforderungen zu informieren, die für sein Unternehmen, seine Produkte, seine Zielgruppen oder die jeweiligen Zielmärkte gelten.
8.4 Der Auftraggeber ist insbesondere für die Richtigkeit und rechtliche Verwendbarkeit seiner eigenen Aussagen über Produkte, Dienstleistungen, Referenzen, Preise, Zertifizierungen, Garantien und sonstigen geschäftlichen Angaben verantwortlich.
8.5 Die technische Möglichkeit, einen Kontakt über eine bestimmte Plattform, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu erreichen, bedeutet nicht automatisch, dass jede Form der Kontaktaufnahme rechtlich zulässig ist.
8.6 Die konkrete rechtliche Zulässigkeit einer Werbe- oder Vertriebsmaßnahme kann insbesondere vom Zielland, vom Kommunikationskanal, vom Empfänger, von bestehenden Geschäftsbeziehungen und den Umständen des Einzelfalls abhängig sein.
8.7 Eine individuelle rechtliche Prüfung einzelner Kampagnen oder Kontakte ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil der vereinbarten Leistung festgelegt wurde.
8.8 Gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten von DigitalVision bleiben hiervon unberührt.
9. Keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Rechtsberatung
9.1 DigitalVision erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte und hierzu berechtigte Personen vereinbart wurde.
9.2 Hinweise von DigitalVision zu Datenschutz, Wettbewerbsrecht, E-Mail-Kommunikation, Telefonakquise, Impressumspflichten, Verträgen oder sonstigen rechtlichen Themen dienen ausschließlich allgemeinen organisatorischen und praktischen Zwecken.
9.3 Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsberater.
9.4 Bestehen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer konkreten Kampagne, Zielgruppe, Datenverwendung oder Kommunikationsmaßnahme, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
9.5 DigitalVision ist berechtigt, die Durchführung einzelner Maßnahmen abzulehnen oder auszusetzen, wenn begründete Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
10.2 Soweit DigitalVision personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beziehungsweise eine entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarung.
10.3 Art und Umfang der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit richten sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
10.4 DigitalVision ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und erforderliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
10.5 Soweit für die Leistungserbringung Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder anderer betroffener Rechtsräume verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
10.6 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm selbst erhobenen, beschafften, importierten oder DigitalVision bereitgestellten Daten verantwortlich, soweit DigitalVision nicht aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten verantwortlich ist.
10.7 Gesetzliche Rechte betroffener Personen sowie zwingende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
11. Einsatz externer Anbieter und Plattformen
11.1 DigitalVision ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Software-, Infrastruktur- und Plattformanbieter einzusetzen.
11.2 Hierzu können je nach Projekt insbesondere Dienste aus folgenden Bereichen gehören:
Leadrecherche
Datenbereitstellung
CRM
E-Mail-Versand
E-Mail-Warm-up
Microsoft- und E-Mail-Infrastruktur
Domainverwaltung
Telefonie
Terminbuchung
Hosting
Automatisierung
Analytik
11.3 Hierzu können insbesondere Anbieter wie Apollo, Instantly, Microsoft, Namecheap, Sipgate, Firebase, Zoho sowie funktional vergleichbare Anbieter gehören.
11.4 Die Nennung bestimmter Anbieter stellt keine Garantie dar, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit eingesetzt werden.
11.5 Für externe Anbieter gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, technischen Vorgaben und gegebenenfalls Lizenzbedingungen.
11.6 DigitalVision hat keinen vollständigen Einfluss auf:
Verfügbarkeit externer Dienste
Änderungen von Funktionen
Änderungen von APIs
Änderungen von Preisen
Änderungen von Nutzungsbedingungen
Richtlinienänderungen
Kontosperrungen durch den Anbieter
technische Störungen
Sicherheitsmaßnahmen des Anbieters
Änderungen von Versand- oder Plattformlimits
Einstellung einzelner Dienste
11.7 DigitalVision übernimmt für solche, außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegenden Änderungen keine Gewähr.
11.8 Wird ein eingesetzter Dienst nicht mehr angeboten, wesentlich verändert, technisch ungeeignet, rechtlich problematisch oder wirtschaftlich unzumutbar, ist DigitalVision berechtigt, diesen durch einen geeigneten vergleichbaren Dienst zu ersetzen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
12. Konten, Domains und technische Zugänge
12.1 Im Rahmen eines Projekts können für den Auftraggeber Domains, E-Mail-Postfächer, Softwarekonten, Telefonnummern oder sonstige technische Zugänge eingerichtet werden.
12.2 Wem diese Konten und Zugänge nach Projektende zugeordnet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der Art der Einrichtung.
12.3 Domains, Konten oder Zugänge, die ausdrücklich im Namen oder für Rechnung des Auftraggebers erworben wurden, werden nach vollständiger Zahlung entsprechend der vereinbarten Übergabe an den Auftraggeber übergeben, soweit der jeweilige Anbieter eine Übertragung zulässt.
12.4 Interne Konten, Systeme, Automatisierungen, Infrastruktur oder Mehrkunden-Systeme von DigitalVision bleiben Eigentum beziehungsweise unter der Kontrolle von DigitalVision.
12.5 Der Auftraggeber ist nach Übergabe eigener Konten selbst für:
Passwörter
Mehrfaktor-Authentifizierung
Benutzerberechtigungen
Zugangssicherheit
laufende Lizenzzahlungen
Verlängerungen
Domainverlängerungen
Anbieterbedingungen
verantwortlich, soweit keine weitere Betreuung durch DigitalVision vereinbart wurde.
13. Kosten externer Software und Infrastruktur
13.1 Kosten für externe Software, Lizenzen, Domains, Telefonnummern, E-Mail-Postfächer, Datenanbieter oder vergleichbare Dienste sind nur dann in der Vergütung von DigitalVision enthalten, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist.
13.2 Nicht ausdrücklich eingeschlossene externe Kosten trägt der Auftraggeber.
13.3 Änderungen der Preise externer Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von DigitalVision.
13.4 Werden externe Kosten zunächst durch DigitalVision verauslagt, können diese entsprechend der Vereinbarung an den Auftraggeber weiterberechnet werden.
14. Zustellbarkeit, Domains und E-Mail-Infrastruktur
14.1 DigitalVision kann Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Zustellbarkeit von E-Mails durchführen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Domainkonfiguration
SPF
DKIM
DMARC
Postfachkonfiguration
Warm-up
Versandsteuerung
technische Überwachung
14.2 DigitalVision kann jedoch keine bestimmte Zustellrate oder dauerhafte Inbox-Platzierung garantieren.
14.3 Die Zustellbarkeit hängt unter anderem von externen Faktoren ab, beispielsweise:
E-Mail-Providern
Spamfiltern
Reputation
Empfängerverhalten
Versandvolumen
Domainhistorie
technischen Richtlinien
Änderungen bei Microsoft, Google oder anderen Anbietern
14.4 Eine Verschlechterung von Zustellbarkeit oder Domainreputation stellt daher nicht automatisch eine mangelhafte Leistung von DigitalVision dar.
15. Telefonie
15.1 Soweit Telefonakquise oder Terminierung vereinbart wird, erfolgt diese im Rahmen des jeweiligen Angebots.
15.2 Angegebene Anrufzahlen, Gesprächsquoten, Terminquoten oder Erfahrungswerte sind keine Garantie für entsprechende Ergebnisse, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Leistungsbestandteil vereinbart wurden.
15.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass DigitalVision über relevante Informationen zu Produkten, Zielgruppen und möglichen rechtlichen oder branchenspezifischen Einschränkungen informiert wird.
15.4 DigitalVision ist berechtigt, Kontakte von weiterer Ansprache auszuschließen, wenn diese der Kontaktaufnahme widersprechen oder sonstige Gründe gegen eine weitere Ansprache sprechen.
16. Keine Erfolgsgarantie
16.1 DigitalVision schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder vertrieblichen Erfolg.
16.2 Insbesondere wird – soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Leistung zugesagt – keine bestimmte Anzahl garantiert an:
Leads
Antworten
positiven Antworten
Telefonkontakten
Gesprächen
Terminen
Verkaufschancen
Angeboten
Kunden
Vertragsabschlüssen
Umsätzen
Gewinnen
16.3 Kampagnenergebnisse werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die DigitalVision nicht oder nur teilweise kontrollieren kann.
Hierzu gehören unter anderem:
Produkt-Markt-Fit
Bekanntheit des Auftraggebers
Preisgestaltung
Qualität des Angebots
Zielmarkt
Wettbewerb
Saisonalität
wirtschaftliche Entwicklung
interne Vertriebsprozesse des Auftraggebers
Geschwindigkeit der Nachbearbeitung
externe Plattformen
Reaktionen potenzieller Kunden
16.4 Erfahrungswerte, Hochrechnungen, Prognosen, Fallstudien oder bisherige Ergebnisse sind keine Garantie zukünftiger Ergebnisse.
17. Reaktionszeiten und Bearbeitung warmer Leads
17.1 Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, ihm übergebene Verkaufschancen, Antworten, Termine oder warme Leads innerhalb angemessener Zeit weiterzubearbeiten, soweit die Nachbearbeitung nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.
17.2 DigitalVision haftet nicht für entgangene Geschäftsmöglichkeiten, die aufgrund verspäteter oder unterlassener Nachbearbeitung durch den Auftraggeber entstehen.
18. Änderungen des Leistungsumfangs
18.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert angeboten und berechnet werden.
18.2 DigitalVision ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne entsprechende Vereinbarung zu erbringen.
18.3 Kleinere technische oder organisatorische Änderungen der Umsetzung sind zulässig, soweit der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
19. Vergütung und Zahlungsbedingungen
19.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
19.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde:
werden einmalige Leistungen nach Vertragsabschluss beziehungsweise entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan berechnet;
werden laufende Leistungen monatlich im Voraus berechnet.
19.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
19.4 Maßgeblich für etwaige Steuern, Umsatzsteuer, Reverse-Charge-Regelungen oder vergleichbare steuerliche Behandlung sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
19.5 Bank-, Zahlungsdienstleister-, Währungsumrechnungs- oder vergleichbare Gebühren trägt der Auftraggeber, soweit diese aufgrund der von ihm gewählten Zahlungsart entstehen und gesetzlich zulässig weitergegeben werden können.
19.6 Bei Zahlungsverzug ist DigitalVision nach vorheriger angemessener Mahnung berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
19.7 Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
20. Laufzeit und Kündigung
20.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
20.2 Einmalige Setup-Leistungen enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise Übergabe.
20.3 Bei Verträgen mit ausdrücklich vereinbarter Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
20.4 Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit richtet sich eine etwaige Verlängerung nach der im Angebot getroffenen Vereinbarung.
20.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20.6 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung erheblich verletzt;
fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden;
die Zusammenarbeit zur Durchführung rechtswidriger Maßnahmen genutzt werden soll;
notwendige Mitwirkung über längere Zeit vollständig verweigert wird und dadurch die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar wird.
20.7 Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben im Fall einer Beendigung vergütungspflichtig.
20.8 Vorauszahlungen werden nur insoweit erstattet, wie dies nach den vertraglichen Vereinbarungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
21. Pausierung von Leistungen
21.1 Eine Pausierung laufender Leistungen bedarf grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
21.2 Eine einseitige Unterbrechung durch den Auftraggeber verlängert eine vereinbarte Mindestlaufzeit nicht automatisch.
21.3 DigitalVision kann Leistungen aus wichtigem Grund vorübergehend aussetzen, insbesondere bei:
Zahlungsverzug
fehlenden notwendigen Zugängen
Sicherheitsrisiken
begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung
erheblichen Verstößen gegen Anbieterbedingungen
fehlender zwingend erforderlicher Mitwirkung
22. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
22.1 Sämtliche bereits vor Beginn eines Kundenprojekts bestehenden Systeme, Prozesse, Methoden, Vorlagen, Templates, Softwarebestandteile, Automatisierungen, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse von DigitalVision bleiben geistiges Eigentum von DigitalVision beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.
22.2 Dies gilt insbesondere für:
DigitalVision OS
Kundenportal-Strukturen
interne Software
Automatisierungen
interne Prozessmodelle
Vorlagen
SOP-Strukturen
Methoden
Frameworks
Schulungskonzepte
technische Systemarchitekturen
22.3 Soweit im Rahmen eines Kundenprojekts Unterlagen, Kampagnentexte, Leitfäden, SOPs oder sonstige Inhalte speziell für den Auftraggeber erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
22.4 Ohne ausdrückliche Zustimmung von DigitalVision ist insbesondere nicht gestattet:
Weiterverkauf von DigitalVision-Vorlagen oder Systemen
öffentliche Veröffentlichung interner Schulungsunterlagen
Weitergabe interner Systeme an Wettbewerber
kommerzielle Unterlizenzierung
Nachbau oder Vertrieb proprietärer DigitalVision-Software
Entfernung oder Umgehung technischer Schutzmechanismen
22.5 Eigene Marken, Logos, Produktinformationen und sonstige Materialien des Auftraggebers bleiben Eigentum beziehungsweise im Rechtebereich des Auftraggebers.
22.6 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, DigitalVision von ihm bereitgestellte Inhalte für die vereinbarten Zwecke zur Verfügung zu stellen.
23. Kundenportal und Software
23.1 Soweit DigitalVision dem Auftraggeber Zugang zu einem Kundenportal oder einer sonstigen Software bereitstellt, erhält der Auftraggeber für die Dauer der vereinbarten Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
23.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
23.3 Eine Weitergabe an nicht autorisierte Dritte ist nicht gestattet.
23.4 DigitalVision ist berechtigt, Funktionen des Portals weiterzuentwickeln, anzupassen oder technisch zu verändern, soweit die wesentlichen für den Auftraggeber vereinbarten Funktionen erhalten bleiben.
23.5 Eine dauerhaft unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
23.6 Notwendige Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen externer Infrastruktur können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
24. Vertraulichkeit
24.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
24.2 Als vertraulich gelten insbesondere:
Geschäftsstrategien
Kundendaten
Zugangsdaten
Preisstrukturen
Verkaufsinformationen
technische Konfigurationen
interne Prozesse
nicht öffentliche Dokumente
Kampagnendaten
24.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
bereits öffentlich bekannt sind,
ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
24.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
25. Referenznutzung
25.1 Die Verwendung von Name, Logo oder Marke des Auftraggebers als öffentlich sichtbare Kundenreferenz bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, sofern nicht bereits anderweitig ausdrücklich vereinbart.
25.2 Eine interne Nutzung von Projektdaten zur Durchführung und Auswertung des Auftrags bleibt hiervon unberührt.
26. Gewährleistung bei Dienstleistungen
26.1 DigitalVision erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.
26.2 Bei berechtigten Beanstandungen ist DigitalVision zunächst Gelegenheit zu geben, die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist nachzubessern, soweit eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
26.3 Keine mangelhafte Leistung liegt allein deshalb vor, weil eine Kampagne nicht die vom Auftraggeber erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt.
27. Haftung
27.1 DigitalVision haftet nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
27.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Recht unzulässig wäre, insbesondere soweit zwingende Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für sonstige zwingende Haftungstatbestände Anwendung finden.
27.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
27.4 Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
27.5 Soweit gesetzlich zulässig, haftet DigitalVision nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit diese nicht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einem sonstigen zwingenden Haftungstatbestand beruhen.
27.6 DigitalVision haftet insbesondere nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich verursacht wurden durch:
technische Ausfälle externer Anbieter
Änderungen externer Plattformen
Änderungen von Algorithmen oder Spamfiltern
Kontosperrungen, die DigitalVision nicht zu vertreten hat
unzutreffende Angaben des Auftraggebers
Änderungen durch den Auftraggeber nach Übergabe
fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
Sicherheitsverletzungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
27.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur soweit gesetzlich zulässig.
27.8 Die Haftung für eigenes vorsätzliches Verhalten oder sonstige gesetzlich nicht beschränkbare Haftung wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
28. Verantwortung für Zugangsdaten und IT-Sicherheit
28.1 Beide Parteien treffen angemessene Maßnahmen zum Schutz von Zugangsdaten und Systemen.
28.2 Der Auftraggeber informiert DigitalVision unverzüglich, wenn er einen unbefugten Zugriff auf von DigitalVision eingerichtete oder betreute Systeme vermutet.
28.3 DigitalVision haftet nicht für Schäden aufgrund vom Auftraggeber unsicher verwahrter Zugangsdaten oder durch nicht autorisierte Weitergabe von Zugängen, soweit DigitalVision den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.
29. Höhere Gewalt
29.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und deren Folgen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.
29.2 Dazu können insbesondere gehören:
Naturkatastrophen
Krieg
behördliche Maßnahmen
großflächige Internetausfälle
Ausfälle wesentlicher Infrastruktur
Streiks
außergewöhnliche Cyberangriffe
längerfristige Ausfälle zentraler Technologieanbieter
29.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei über einen solchen Umstand innerhalb angemessener Zeit.
30. Abwerbung und Personal
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, enthält der Vertrag kein allgemeines Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot.
Individuelle Vereinbarungen hierzu bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Regelung.
31. Übertragung des Vertrags
31.1 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von DigitalVision auf Dritte übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
31.2 DigitalVision ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einzusetzen.
32. Kommunikation und Textform
32.1 Vertraglich relevante Erklärungen und Vereinbarungen können, soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben wurde, in Textform erfolgen.
32.2 Hierzu zählen insbesondere:
E-Mail
Kundenportal
elektronische Vertragsplattformen
sonstige nachvollziehbare elektronische Kommunikation
32.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.
33. Anwendbares Recht
33.1 Soweit rechtlich zulässig, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen DigitalVision und dem Auftraggeber dem Recht der Hong Kong Special Administrative Region.
33.2 Zwingende gesetzliche Vorschriften, die unabhängig von einer Rechtswahl auf bestimmte Leistungen, Märkte, Datenverarbeitungen oder geschäftliche Handlungen Anwendung finden, bleiben unberührt.
33.3 Insbesondere führt eine Rechtswahl nicht dazu, dass zwingende gesetzliche Vorgaben eines Staates unbeachtet bleiben dürfen, sofern diese auf die jeweilige Tätigkeit zwingend Anwendung finden.
34. Gerichtsstand
34.1 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der für den registrierten Sitz von N&M Digital Vision Ltd. zuständige Gerichtsstand in Hong Kong vereinbart.
34.2 DigitalVision bleibt berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
34.3 Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
35. Schlussbestimmungen
35.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform vereinbart werden.
35.2 Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
35.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
35.4 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
35.5 Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen N&M Digital Vision und ihren Kunden im Bereich Outbound-Systeme, Vertriebsoptimierung und Coaching.
Leistungsbeschreibung
N&M Digital Vision bietet Dienstleistungen im Bereich Aufbau, Optimierung und Betreuung von Outbound-Vertriebssystemen an.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Aufbau individueller Outbound-Systeme
Kampagnenentwicklung und -optimierung
Strategische Beratung und Coaching
Bereitstellung von Schulungsinhalten und Leitfäden
Ein konkreter Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande durch:
schriftliche Bestätigung
digitale Annahme (z. B. über Zoho Books)
Laufzeit
Die Laufzeit richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.Es können sowohl einmalige Leistungen (z. B. Setup) als auch zeitlich begrenzte Dienstleistungen (z. B. mehrmonatige Betreuung) vereinbart werden.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß dem vereinbarten Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart:
Einmalige Leistungen (z. B. Setup) werden nach Vertragsabschluss berechnet
Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv an der Umsetzung mitzuwirken.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß dem vereinbarten Angebot.